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Die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder Oto-Rhino-Laryngologie ist ein Fachbereich der Medizin, der sich mit Erkrankungen im Bereich des Kopfes und des Halses, insbesondere der Ohren, der Nase und des Rachens befasst. Die gängigste Abkürzung ist HNO und steht für Hals-Nasen-Ohren. Oto-Rhino-Laryngologie setzt sich aus dem altgriechischen „oto“ für Ohr, „rhino“ für Nase und „larynx“ für Hals zusammen. In einfachen Worten: Ein ausgebildeter HNO-Arzt oder eine ausgebildete HNO-Ärztin ist für die Bereiche Hals, Nase und Ohren zuständig.

Wann sollte ein HNO-Arzt oder eine HNO-Ärztin konsultiert werden?

Wenn Sie unter folgenden Symptomen leiden, ist es ratsam, einen HNO-Arzt bzw. eine HNO-Ärztin aufzusuchen:
  • Beschwerden im Zusammenhang mit den Ohren: anhaltende Schmerzen, Hörverlust oder Hörbeschwerden, chronische Ohrenentzündungen, Tinnitus (Pfeifen im Ohr)
  • Beschwerden im Zusammenhang mit der Nase und/oder den Nasennebenhöhlen: Schnarchen, Geruchsverlust, allergische Reaktionen
  • Den Hals oder Kehlkopf betreffende Beschwerden: Schluckbeschwerden, kloßige Sprache, geschwollene Lymphknoten oder Lähmungen
Frau zeigt während einer Beratung auf ihr Ohr

Welche medizinischen Notfälle gibt es in der HNO-Heilkunde?

Wer sollte im Notfall kontaktiert werden? Notfälle im HNO-Bereich sind zum Glück eher selten, sollten jedoch ernst genommen werden, da sie oft lebensbedrohlich sind. Hier ist eine grundsätzliche Liste von möglichen Situationen, die als HNO-Notfälle betrachtet werden können:
  • Schweres Nasenbluten für mehr als 10 Minuten (begleitet von Schläfrigkeit und Schwindel)
  • Nackenverletzungen mit oder ohne Blutungen
  • Akutes Atemversagen (Ersticken oder Verschlucken)
  • Akute Schmerzen oder Infektionen
  • Verlust von Gehör, Stimme, Gleichgewicht, Geschmacks- oder Geruchssinn
In dringenden Notfällen erreichen Sie die Rettung in Österreich unter der Telefonnummer 144 und den Euronotruf unter 112.

Gibt es ein offizielles Verzeichnis für HNO-Ärzte und HNO-Ärztinnen in Österreich?



Österreichweit gibt es über 700 HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte. Sie arbeiten in Krankenhäusern, HNO-Kliniken oder in ihren eigenen Ordinationen. Um eine Expertin oder einen Experten in Ihrer Nähe zu finden, können Sie auf die Facharztsuche der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde zurückgreifen.
HNO Arzt untersucht das Ohr einer Frau mit einem Otoskop

Muss ich für einen Termin beim HNO-Arzt oder bei der HNO-Ärztin vom Hausarzt bzw. von der Hausärztin überwiesen werden?

Mann googelt mit seinem Handy
Grundsätzlich wird empfohlen, vor der Terminvereinbarung mit einer Fachärztin oder einem Facharzt auch den Hausarzt bzw. die Hausärztin zu konsultieren. Dabei wird vom Allgemeinmediziner bzw. der Allgemeinmedizinerin ein Überweisungsschein ausgestellt, der dann samt E-Card in der Praxis der Fachärztin oder des Facharztes vorgelegt werden muss. Viele HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte nehmen aber auch Personen ohne spezielle Überweisung an. Falls Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie einfach die jeweilige HNO-Ordination.

Werden die Kosten für einen Besuch beim HNO-Arzt oder bei der HNO-Ärztin von der Krankenkasse übernommen?

Die Kosten für einen Besuch bei der HNO-Ärztin bzw. beim HNO-Arzt werden für Patientinnen und Patienten bis zu 100 % von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.

Was wird mich beim HNO-Arzt bzw. bei der HNO-Ärztin erwarten?

Eine Ohrenärztin oder ein Ohrenarzt wird normalerweise auf Empfehlung des Hausarztes bzw. der Hausärztin konsultiert. Um Ihrem HNO-Arzt oder Ihrer HNO-Ärztin die Diagnose zu erleichtern und die bestmögliche Beratung bereitzustellen, sollte Ihre Anamnese (Krankengeschichte) bereits vor dem Besuch vorliegen. Dabei kann es sich um folgende Dokumente handeln:
  • Medikamente, die Sie momentan wegen anderer Beschwerden einnehmen
  • Ergebnisse, die Ihnen bereits aus vorangegangenen Tests vorliegen
  • Möglicherweise eine Zusammenfassung Ihrer persönlichen und familiären medizinischen Vorgeschichte
Normalerweise beginnt ein Termin beim HNO-Arzt bzw. bei der HNO-Ärztin mit Fragen zu Ihren Symptomen und/oder den empfundenen Schmerzen und Beschwerden. Bei Letzterem wird weiter ermittelt, wo und unter welchen Umständen sie auftreten. Außerdem wird erfragt, ob es in Ihrer Familie ähnliche Fälle gibt. Anschließend wird das betroffene Organ untersucht, um die Ursache und Auswirkung der Beschwerden zu verstehen. Ohren und Nase werden mit einem Spekulum untersucht und der Rachen mit einem kleinen Spatel. Nach der Untersuchung kann der HNO-Arzt bzw. die HNO-Ärztin meist bereits eine erste Diagnose stellen und weitere Schritte definieren: die nötige Behandlung, weitere Tests und möglicherweise eine Überweisung zu einem anderen Spezialisten oder einer Spezialistin.

Gut zu wissen:

Im Fall eines Hörverlusts können Sie sich auch an Hörkompetenz-Zentren wenden, in denen ausgebildete Hörakustiker und Hörakustikerinnen beschäftigt sind. Sie führen auch kostenlose Hörtests durch und beraten Sie persönlich und individuell, wenn es um die Auswahl des richtigen Hörgeräts geht.

Haben Sie noch Fragen?

Unser Team steht Ihnen sehr gern für alle weiteren Fragen zum Thema Gehör und Taubheit zur Verfügung. Hier finden Sie ein Hansaton Hörkompetenz-Zentrum in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch unter 0800 880 888 (Anruf kostenlos) oder online.

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  1. Formular ausfüllen.
  2. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
  3. Terminvereinbarung im Hansaton Hörkompetenz-Zentrum

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