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Wie viel zahlt die Krankenkasse für Hörgeräte?

Erfahren Sie, wie viel die Krankenkasse für Hörgeräte zahlt und wann Sie eine Zuzahlung leisten müssen.

Übernimmt meine Krankenkasse einen Beitrag für meine Hörgeräte? Wie viel bezahlt sie? Und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Hier erfahren Sie alle nötigen Informationen zur Beteiligung Ihrer Krankenkasse. Gerne übernimmt Hansaton die Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse bei der Erst- und Wiederversorgung (Direktverrechnung).

Das Wichtigste auf einen Blick

Überblick

  • Zuschüsse in Österreich
  • ÖGK, SVS & BVAEB
  • Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung von Krankenkassen
  • Schritt für Schritt zur Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse
  • Mindeststandard für Hörgeräte

Die österreichischen Krankenkassen übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit einen Teil der Kosten für Hörgeräte. Wie hoch der Zuschuss ausfällt und welcher Eigenanteil bleibt, hängt von Ihrer Hörversorgung und dem gewählten Hörgerät ab.

  • ÖGK, SVS und BVAEB gewähren bei entsprechender Indikation Zuschüsse für Hörgeräte.
  • Voraussetzung für den Zuschuss sind in der Regel eine ärztliche Verordnung sowie eine professionelle Hörmessung.
  • Der Eigenanteil richtet sich nach dem gewählten Hörgerät, der technischen Ausstattung und der Höhe des Krankenkassenzuschusses.
  • Hansaton unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Hörgeräts und übernimmt auf Wunsch die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.
  • Vor dem Kauf erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht, damit Sie Ihren voraussichtlichen Zuschuss und Eigenanteil kennen.
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Zuschüsse in Österreich: Krankenkassen übernehmen Festbetrag

Es gibt für fast jede Art von Hörminderung die passende Lösung, die auch von der Krankenkasse übernommen wird und keiner Eigenleistung bedarf. Das ist individuell abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihren Anforderungen an Hörgeräte.

Für eine Standardversorgung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse folgende tarifliche Zuschüsse:

  • Einseitige Versorgung (ein Ohr): € 792,00 inkl. MwSt.
  • Beidseitige Versorgung (beide Ohren): € 1.425,60 inkl. MwSt.

Im Falle von Erwerbstätigkeit ist es möglich, dass Ihre Krankenkasse einen höheren Betrag übernimmt. Fragen Sie, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es in Ihrem individuellen Fall gibt. Ihre Hörakustikerin oder Ihr Hörakustiker berät Sie gern!
Sozialversicherte haben bei entsprechender Indikation frühestens nach Ablauf von sechs Jahren die Möglichkeit, neuerlich einen Kostenbeitrag der Krankenkasse für ein neues Hörgerät zu erhalten.

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Welche Unterschiede gibt es zwischen ÖGK, SVS und BVAEB?

Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Versicherten unterscheiden sich die Zuschüsse für Hörgeräte nur gering. Ob Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) oder der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert sind – bei medizinischer Notwendigkeit beteiligen sich alle Träger an den Kosten einer Hörgeräteversorgung.

Die genaue Höhe des Zuschusses und die Voraussetzungen können je nach Versicherungsträger und individueller Situation leicht variieren. In der Regel benötigen Sie:

  • eine ärztliche Verordnung,
  • eine professionelle Hörmessung und
  • die Genehmigung Ihrer Krankenkasse, sofern diese erforderlich ist.

Bei Hansaton unterstützen wir Sie gerne bei allen Schritten – von der Beratung über die Auswahl des passenden Hörgeräts bis hin zur Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse. So wissen Sie bereits vor dem Kauf, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können und welcher Eigenanteil voraussichtlich anfällt.

Tipp: Da Zuschüsse und Regelungen angepasst werden können, informieren wir Sie im Beratungsgespräch über die aktuell gültigen Leistungen Ihrer Krankenkasse und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung für Sie.
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Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung von Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in Höhe des Tarifes für Standard- und Sonderversorgungen mit Hörgeräten, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind.

Die HNO-Ärztin oder der HNO-Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe. Bei der Auswahl und Anpassung des geeigneten Geräts unterstützen wir Sie gerne in einem Hansaton Fachgeschäft in Ihrer Nähe. Damit Sie wissen, was für eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse zu tun ist, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammengestellt.

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HNO Ärztin untersucht das Ohr bei einem grauhaarigen Mann mit einem schwarzen Otoskop

Schritt für Schritt zur Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse

Schritt 1:  Suchen Sie Ihren HNO-Arzt oder Ihre HNO-Ärztin auf und lassen Sie den Grad Ihrer Hörminderung feststellen sowie eine Verordnung für ein Hörgerät ausstellen

Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin in einem Hansaton Hörkompetenz-Zentrum in Ihrer Nähe und lassen Sie sich ausführlich beraten. Wir finden die passende Hörlösung für Sie!

Schritt 3: Übergeben Sie uns die Verordnung Ihres HNO-Arztes oder Ihrer HNO-Ärztin. Wir übernehmen gerne die Antragstellung und die Abwicklung der Direktverrechnung mit Ihrer Krankenkasse für Sie.

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Mindeststandard für Hörgeräte

Hörhilfen müssen in Österreich zumindest über folgende Technik und Funktionen verfügen.

Mindeststandard

  • Digitaltechnik
  • Mehrere Kanäle
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Störgeräuschunterdrückung

0-€-Hörgeräte: Wann ist eine Versorgung ohne Eigenanteil möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie bei Hansaton Hörgeräte ohne Eigenanteil. Diese sogenannten 0-€-Hörgeräte erfüllen die Anforderungen der österreichischen Krankenkassen und ermöglichen eine hochwertige Grundversorgung – vorausgesetzt, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor und die Voraussetzungen für einen Zuschuss sind erfüllt.

Auch ohne Eigenanteil profitieren Sie von einer professionellen Anpassung und persönlichen Betreuung durch unsere Hörakustikerinnen und Hörakustiker. Gemeinsam finden wir ein Hörgerät, das zu Ihrem Hörverlust und Ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Was bieten 0-€-Hörgeräte?

  • Kein Eigenanteil bei Erfüllung der Voraussetzungen der Krankenkassa
  • Zuverlässige Hörversorgung für viele Formen des Hörverlusts
  • Professionelle Anpassung und laufende Betreuung bei Hansaton
  • Kostenlose Hörmessung und persönliche Beratung
  • Unterstützung bei der Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse

Wann lohnt sich ein Hörgerät mit Eigenanteil?

Viele Menschen wünschen sich zusätzliche Komfortfunktionen wie Bluetooth, wiederaufladbare Akkus, künstliche Intelligenz oder eine besonders diskrete Bauform. Diese sind häufig in höherwertigen Hörgeräten verfügbar und können – je nach Modell – mit einem Eigenanteil verbunden sein.

Im persönlichen Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen die Unterschiede zwischen einer 0-€-Versorgung und verschiedenen Komfortmodellen. So können Sie in Ruhe entscheiden, welche Lösung am besten zu Ihrem Alltag, Ihren Hörbedürfnissen und Ihrem Budget passt.

Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse

Ein Hörgerät soll Ihr Leben einfacher machen – ohne aufwändige Formalitäten. Deshalb unterstützen wir Sie bei Hansaton nicht nur bei der Auswahl des passenden Hörgeräts, sondern auch bei der gesamten Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Unser Service für Sie:

  • Direktverrechnung mit Ihrer Krankenkasse – der Zuschuss wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, direkt berücksichtigt.
  • Unterstützung bei allen notwendigen Unterlagen und Formularen.
  • Transparente Kostenübersicht vor dem Kauf – Sie wissen von Anfang an, welcher Eigenanteil voraussichtlich auf Sie zukommt.
  • Persönliche Beratung zu Zuschüssen, Finanzierungsmöglichkeiten und der passenden Hörgeräteversorgung.

So können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: wieder gut hören und verstehen.

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Wie hoch ist mein Eigenanteil für ein Hörgerät?

Wie viel Sie selbst für ein Hörgerät bezahlen, hängt vom gewählten Modell und dem Zuschuss Ihrer Krankenkasse ab. Während die Krankenkassa einen Teil der Kosten übernimmt, zahlen Sie den verbleibenden Betrag als Eigenanteil.

Die Höhe des Eigenanteils richtet sich unter anderem nach:

  • dem gewählten Hörgerät und dessen technischer Ausstattung,
  • dem Zuschuss Ihrer Krankenkasse,
  • der Versorgung eines oder beider Ohren sowie
  • möglichen Zusatzleistungen oder individuellem Zubehör.

Viele Menschen entscheiden sich bewusst für ein Hörgerät mit zusätzlichen Komfortfunktionen wie Bluetooth, Akku oder künstlicher Intelligenz. In diesem Fall fällt der Eigenanteil entsprechend höher aus als bei einer Standardversorgung.

Bei Hansaton erhalten Sie vor dem Kauf eine transparente Kostenübersicht. Gemeinsam berechnen wir Ihren voraussichtlichen Zuschuss, erklären Ihnen den Eigenanteil und zeigen Ihnen verschiedene Hörgeräte sowie Finanzierungsmöglichkeiten – damit Sie die passende Lösung für Ihr Budget finden.

Ihr Weg zum besseren Hören und Verstehen beginnt hier

Unsere Hörakustikerinnen und Hörakustiker sind in über 120 Fachgeschäften österreichweit für Sie da – auch in Ihrer Nähe.

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