Was macht der HNO-Arzt beim Hörtest?
Erfahre, warum der HNO-Arzt der erste Schritt zum Hörgerät ist und wie Diagnose und Verordnung ablaufen.
Der erste Schritt auf dem Weg zum Hörgerät führt meistens über den HNO-Arzt. Hier wird durch gezielte Untersuchungen festgestellt, ob eine Hörminderung vorliegt und welche Ursache dahintersteckt. Auf Basis dieser Diagnose erhältst du – wenn notwendig – eine Verordnung für ein Hörgerät und schaffst damit die medizinische Grundlage für die nächsten Schritte Richtung besseres Hören. Falls man jedoch nicht gleich zum HNO Arzt gehen möchte, gibt es jederzeit die Möglichkeit einer unverbindlichen Hörmessung im Hansaton Fachgeschäft.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der HNO-Arzt überprüft der das Gehör medizinisch. So wird geklärt, ob und welche Versorgung sinnvoll ist.
- Hörtest und genaue Diagnose deiner Hörleistung
- Abklärung möglicher Ursachen der Hörminderung
- Verordnung für ein Hörgerät bei Bedarf
Damit werden klare Grundlagen geschaffen, für alle weiteren Schritte zu besserem Hören.

Wann sollte ein HNO-Arzt oder eine HNO-Ärztin konsultiert werden?
Wenn Sie unter folgenden Symptomen leiden, ist es ratsam, einen HNO-Arzt bzw. eine HNO-Ärztin aufzusuchen. Bei Beschwerden mit:
- den Ohren: anhaltende Schmerzen, Hörverlust oder Hörbeschwerden, chronische Ohrenentzündungen, Tinnitus (Pfeifen im Ohr)
- der Nase und/oder den Nasennebenhöhlen: Schnarchen, Geruchsverlust, allergische Reaktionen
- dem Hals oder Kehlkopf: Schluckbeschwerden, kloßige Sprache, geschwollene Lymphknoten oder Lähmungen

Welche medizinischen Notfälle gibt es in der HNO-Heilkunde?
Wer sollte im Notfall kontaktiert werden? Notfälle im HNO-Bereich sind zum Glück eher selten, sollten jedoch ernst genommen werden, da sie oft lebensbedrohlich sind. Hier ist eine grundsätzliche Liste von möglichen Situationen, die als HNO-Notfälle betrachtet werden können:
- Schweres Nasenbluten für mehr als 10 Minuten (begleitet von Schläfrigkeit und Schwindel)
- Nackenverletzungen mit oder ohne Blutungen
- Akutes Atemversagen (Ersticken oder Verschlucken)
- Akute Schmerzen oder Infektionen
- Verlust von Gehör, Stimme, Gleichgewicht, Geschmacks- oder Geruchssinn
In dringenden Notfällen erreichen Sie die Rettung in Österreich unter der Telefonnummer 144 und den Euronotruf unter 112.

Gibt es ein offizielles Verzeichnis für HNO-Ärzte und HNO-Ärztinnen in Österreich?
Österreichweit gibt es über 700 HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte.
- HNO-Ärztinnen und -Ärzte arbeiten in Krankenhäusern
- Sie sind auch in spezialisierten HNO-Kliniken tätig
- Viele führen eine eigene Ordination
- Sie bieten Diagnostik und medizinische Abklärung rund ums Hören
- Über die Österreichische Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde können Sie gezielt Fachärztinnen und Fachärzte in Ihrer Nähe finden
Muss ich für einen Termin beim HNO-Arzt oder bei der HNO-Ärztin vom Hausarzt bzw. von der Hausärztin überwiesen werden?
Grundsätzlich wird empfohlen, vor der Terminvereinbarung mit einer Fachärztin oder einem Facharzt auch den Hausarzt bzw. die Hausärztin zu konsultieren. Dabei wird vom Allgemeinmediziner bzw. der Allgemeinmedizinerin ein Überweisungsschein ausgestellt, der dann samt E-Card in der Praxis der Fachärztin oder des Facharztes vorgelegt werden muss. Viele HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte nehmen aber auch Personen ohne spezielle Überweisung an. Falls Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie einfach die jeweilige HNO-Ordination.
Der Ablauf zur Hörgeräteversorgung verständlich erklärt
Wenn Sie einen Hörverlust vermuten, ist der erste Schritt meist der Besuch beim HNO-Arzt oder der HNO-Ärztin. Dort wird Ihr Gehör medizinisch untersucht und abgeklärt, ob eine Hörminderung vorliegt. Besteht Anspruch auf eine Versorgung durch die Krankenkasse, stellt der HNO-Arzt oder die HNO-Ärztin eine Verordnung für ein Hörgerät aus. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an den Hörakustiker bzw. die Hörakustikerin. Er führt ausführliche Hörtests durch, berät Sie persönlich, um die individuell passende Lösung zu finden und hilft Ihnen dabei, passende Hörsysteme für Ihren Alltag zu finden und optimal anzupassen. Der Hörakustiker bzw. die Hörakustikerin übernimmt für Sie auch die nächsten Schritte im Ablauf mit der Krankenkasse, Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern.
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Werden die Kosten für einen Besuch beim HNO-Arzt oder bei der HNO-Ärztin von der Krankenkasse übernommen?
Die Kosten für einen Besuch bei der HNO-Ärztin bzw. beim HNO-Arzt werden für Patientinnen und Patienten bis zu 100 % von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.

Was wird mich beim HNO-Arzt bzw. bei der HNO-Ärztin erwarten?
Eine Ohrenärztin oder ein Ohrenarzt wird normalerweise auf Empfehlung des Hausarztes bzw. der Hausärztin konsultiert. Um Ihrem HNO-Arzt oder Ihrer HNO-Ärztin die Diagnose zu erleichtern und die bestmögliche Beratung bereitzustellen, sollte Ihre Anamnese (Krankengeschichte) bereits vor dem Besuch vorliegen. Dabei kann es sich um folgende Dokumente handeln:
• Medikamente, die Sie momentan wegen anderer Beschwerden einnehmen
• Ergebnisse, die Ihnen bereits aus vorangegangenen Tests vorliegen
• Möglicherweise eine Zusammenfassung Ihrer persönlichen und familiären medizinischen Vorgeschichte
Normalerweise beginnt ein Termin beim HNO-Arzt bzw. bei der HNO-Ärztin mit Fragen zu Ihren Symptomen und/oder den empfundenen Schmerzen und Beschwerden. Bei Letzterem wird weiter ermittelt, wo und unter welchen Umständen sie auftreten. Außerdem wird erfragt, ob es in Ihrer Familie ähnliche Fälle gibt. Anschließend wird das betroffene Organ untersucht, um die Ursache und Auswirkung der Beschwerden zu verstehen. Ohren und Nase werden mit einem Spekulum untersucht und der Rachen mit einem kleinen Spatel. Nach der Untersuchung kann der HNO-Arzt bzw. die HNO-Ärztin meist bereits eine erste Diagnose stellen und weitere Schritte definieren: die nötige Behandlung, weitere Tests und möglicherweise eine Überweisung zu einem anderen Spezialisten oder einer Spezialistin.
Der Unterschied zwischen HNO-Arzt und Hörakustiker einfach erklärt
Der HNO-Arzt und der Hörakustiker begleiten gemeinsam auf dem Weg zum passenden Hörgerät – mit unterschiedlichen Aufgaben. Beim HNO-Arzt steht die medizinische Untersuchung im Mittelpunkt: Er prüft das Gehör, klärt mögliche Ursachen für eine Hörminderung ab und stellt bei Bedarf eine Verordnung für ein Hörgerät aus. Beim Hörakustiker oder der Hörakustikerin geht es anschließend um die persönliche Beratung und die optimale Anpassung der Hörgeräte. Hier werden ausführliche Hörtests durchgeführt und verschiedene Hörsysteme individuell auf Ihren Alltag abgestimmt.
Gut zu wissen: Man kann jederzeit unverbindlich eine erste Hörmessung beim Hörakustiker oder der Hörakustikerin machen. So bekommen Sie schnell ein Gefühl dafür, ob ein Hörverlust vorliegt und ob Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam sorgen HNO-Arzt und Hörakustiker dafür, dass Sie bestmöglich hören und sich im Alltag wieder sicher und wohlfühlen.

Gut zu wissen
Im Fall eines Hörverlusts können Sie sich auch an Hörkompetenz-Zentren wenden, in denen ausgebildete Hörakustiker und Hörakustikerinnen beschäftigt sind. Sie führen auch kostenlose Hörtests durch und beraten Sie persönlich und individuell, wenn es um die Auswahl des richtigen Hörgeräts geht.

Verordnung für Hörgeräte: Das sollten Sie wissen
Haben Sie noch Fragen?
Unser Team steht Ihnen sehr gern für alle weiteren Fragen zum Thema zur Verfügung. Hier finden Sie ein Hansaton Fachgeschäft in Ihrer Nähe. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch unter 0800 880 888 (Anruf kostenlos) oder die Online-Terminbuchung.
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