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Wie viel zahlt die Krankenkasse?

Erfahren Sie, wie viel die Krankenkasse für Hörgeräte zahlt und wann Sie eine Zuzahlung leisten müssen.

Übernimmt meine Krankenkasse einen Beitrag für meine Hörgeräte? Wie viel bezahlt sie? Und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Hier erfahren Sie alle nötigen Informationen zur Beteiligung Ihrer Krankenkasse. Gerne übernimmt Hansaton die Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse bei der Erst- und Wiederversorgung (Direktverrechnung).

Das Wichtigste auf einen Blick

Überblick

  • Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung von Krankenkassen
  • Schritt für Schritt zur Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse
  • Mindeststandard für Hörgeräte
  • Krankenkassen übernehmen Festbetrag

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hörgeräte, wenn diese medizinisch notwendig sind, meist bis zu einem festgelegten Tarif. 

  • Standard-Hörgeräte können dadurch sogar ohne Eigenkosten erhältlich sein
  • Bei höherwertigen Geräten fällt oft ein Eigenanteil an
  • Die genaue Höhe hängt vom Hörverlust und den gewählten Funktionen ab 

Fazit: Die Grundversorgung ist meist abgesichert, für mehr Komfort zahlst du selbst drauf.

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Voraussetzungen für die Kostenbeteiligung von Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in Höhe des Tarifes für Standard- und Sonderversorgungen mit Hörgeräten, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig sind.

Die HNO-Ärztin oder der HNO-Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe. Bei der Auswahl und Anpassung des geeigneten Geräts unterstützen wir Sie gerne in einem Hansaton Hörkompetenz-Zentrum in Ihrer Nähe. Damit Sie wissen, was für eine Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse zu tun ist, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Schritte übersichtlich zusammengestellt.

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Schritt für Schritt zur Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse

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Mindeststandard für Hörgeräte

Hörhilfen müssen in Österreich zumindest über folgende Technik und Funktionen verfügen.

Mindeststandard

  • Digitaltechnik
  • Mehrere Kanäle
  • Rückkopplungsunterdrückung
  • Störgeräuschunterdrückung
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Krankenkassen übernehmen Festbetrag

Es gibt für fast jede Art von Hörminderung die passende Lösung, die auch von der Krankenkasse übernommen wird und keiner Eigenleistung bedarf. Das ist individuell abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihren Anforderungen an Hörgeräte.

Für eine Standardversorgung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse folgende tarifliche Zuschüsse:

Einseitige Versorgung (ein Ohr): € 792,00 inkl. MwSt.

Beidseitige Versorgung (beide Ohren): € 1.425,60 inkl. MwSt.

Im Falle von Erwerbstätigkeit ist es möglich, dass Ihre Krankenkasse einen höheren Betrag übernimmt. Fragen Sie, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es in Ihrem individuellen Fall gibt. Ihre Hörakustikerin oder Ihr Hörakustiker berät Sie gern!

Sozialversicherte haben bei entsprechender Indikation frühestens nach Ablauf von sechs Jahren die Möglichkeit, neuerlich einen Kostenbeitrag der Krankenkasse für ein neues Hörgerät zu erhalten.

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