HNO Wissenschaftspreis

In Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für HNO-Heilkunde verleiht HANSATON den HANSATON Wissenschaftspreis. Der Preis wurde ins Leben gerufen, um junge Wissenschaftler in ihrer Arbeit zu unterstützen und zu fördern. Die Vergabe des Preises erfolgt jährlich im Rahmen des Österreichischen HNO Kongresses.

Offizielle Statuten zum HNO Wissenschaftspreis

  1. Mit dem Wissenschaftspreis werden besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde gewürdigt.
    Es können auch in engerer Beziehung zum Fach stehenden Wissenschaften berücksichtigt werden, z.B. Phoniatrie.
  2. Der Wissenschaftspreis wird jährlich vom Unternehmen HANSATON Akustische Geräte GmbH vergeben.
    Dieser besteht aus einer Urkunde und einem Preisgeld von € 3.500,00 zur persönlichen Verfügung des Preisträgers.
  3. Der Wissenschaftspreis wird vorerst vom Jahr 2008 bis zum Jahr 2012 vergeben. Inkludiert sind die Preisgelder sowie die Unkosten für die Erstellung der Urkunden. Die Unkosten für die Jury-Sitzungen werden jährlich bis zu einer Höhe von € 750,00 übernommen.
  4. Der Preis wird an Mitglieder der österreichischen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde verliehen. Als Forschungspreis wird er an Einzelpersonen oder Arbeitsteams vergeben. Ordinarien sind von der Preisverleihung ausgeschlossen.
    Leitende Ärzte einer HNO Abteilung können sich, bis zum vollendeten 3. Jahr nach Ihrer Bestellung als Leiter, bewerben. Der Einreicher erklärt an Eides statt, dass die wissenschaftliche Arbeit noch bei keinem ausgelobten wissenschaftlichen Preis eingereicht wurde.
    Einreicher von wissenschaftlichen Arbeiten, die finanziell von Organisationen oder Unternehmungen unterstützt wurden, legen diese finanzielle Unterstützung mit der Einreichung detailliert offen.
  5. Es werden alle Arbeiten berücksichtigt, die erstmalig in einer wissenschaftlichen, deutsch- oder englischsprachigen Fachzeitschrift veröffentlicht wurden oder zur Veröffentlichung akzeptiert werden. Im Druck vorliegende Arbeiten dürfen nicht mehr als 2 Jahre vor dem Einreichtermin erschienen sein.
    Bei den eingereichten Manuskripten sind die Autoren nicht anzugeben bzw. unkenntlich zu machen.
  6. Die Jury für den Preis besteht aus dem Vorstand der österreichischen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Die jeweiligen Gutachter für die Beurteilung der eingereichten Arbeiten werden von der Jury ausgewählt. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Gutachter sollen der Jury nicht angehören.
  7. Bewerber werden eingeladen, die für die Bewertung vorgesehenen wissenschaftlichen Arbeiten unter dem Kennwort „HANSATON Wissenschaftspreis“ mit den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf und Publikationsliste in vierfacher Ausführung) dem Vorstand der österreichischen HNO Gesellschaft, Gesellschaftssekretariat, Mondial Congress & Events, Operngasse 20b, 1040 Wien bis zum 30. Juni des laufenden Jahres zu übermitteln.
  8. Die Bekanntgabe des (der) Preisträger(s) erfolgt jeweils während der Generalversammlung des jährlich stattfindenden österreichischen HNO-Kongresses.
    Der Preis muss von den Preisträgern im Rahmen der Preisverleihung persönlich entgegengenommen werden.
  9. Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Gutachter bzw. der Jury sind nicht zulässig. Die Veröffentlichung des Ausschreibungstextes erfolgt jeweils bis spätestens Ende März des Vergabejahres in den elektronischen Medien der österreichischen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren Heilkunde und des Unternehmens HANSATON Akustische Geräte GmbH.

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